Eine altersgemäße Sprachentwicklung und ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sind die wichtigsten Voraussetzungen um erfolgreich am Unterricht in der Schule teilnehmen zu können. Sie stellen daher bereits zum Eintritt in die Schule elementaren Bausteinen dar, der die weitere Schullaufbahn entscheidend beeinflusst.

Da es aber Kinder gibt, die bei Schuleintritt nicht über das nötige sprachliche Rüstzeug verfügen, ist es notwendig hier rechtzeitig gegen zu steuern.

Folgende Defizite einiger Schulanfänger fallen mit zunehmender Tendenz, auf:

* Der Wortschatz ist sehr gering.
* Es fehlen die einfachsten Begriffe.
* Die Merkfähigkeit für Gesprochenes ist sehr gering: Es können keine Sätze nachgesprochen werden.
* Es können keine korrekten Sätze gebildet werden.
* Die Kinder sind nicht in der Lage, einen Sachzusammenhang verständlich in Worte zu kleiden.
* Einfache Arbeitsanweisungen und Erklärungen werden nicht verstanden.
* Es fällt den Kindern sehr schwer, konzentriert zuzuhören.
* Die Kinder können laut und deutlich sprechen.

Um diesen Kinder zu helfen und den Grundstein für eine erfolgreiche Schullaufbahn sicher zu stellen, wird seit 2007 die Sprachkompetenz aller Kinder bereits zwei Jahre vor der Einschulung untersucht.

Was wird bei der Sprachstandsfeststellung überprüft?

 

Wer nimmt an dem Verfahren zur Sprachstandsfeststellung teil?

Wie läuft die Überprüfung konkret ab?

Was geschieht, wenn Eltern ihr Kind nicht zum Sprachkompetenztest schicken?

Was geschieht, wenn ein Kind Deutsch nicht hinreichend beherrscht oder wenn seine Sprache nicht seinem Alter entsprechend entwickelt ist?

Ist die Sprachförderung kostenlos?

Müssen Kinder an der Sprachförderung teilnehmen?

Was wird bei der Sprachstandsfeststellung überprüft?

 

Es wird überprüft, ob die Sprachentwicklung eines Kindes aus pädagogischer Sicht altersgemäß ist und ob es die deutsche Sprache hinreichend beherrscht. Dies sind wichtige Voraussetzungen für ein erfolgreiches Lernen, insbesondere beim Start ins Schulleben. Es lässt sich durch den Sprachkompetenztest allerdings nicht überprüfen, ob möglicherweise eine medizinisch begründete sprachtherapeutische Förderung nötig ist.

Wer nimmt an dem Verfahren zur Sprachstandsfeststellung teil?

 

An dem wissenschaftlich entwickelten Sprachtest nehmen im Frühjahr eines jeden Jahres alle Kinder teil, die zwei Jahre später schulpflichtig werden - auch diejenigen, die in sprachtherapeutischer oder logopädischer Behandlung sind. Ausnahmen gibt es lediglich für die Kinder, die einen heilpädagogischen Kindergarten besuchen oder als Kind mit einer Behinderung integrativ gefördert werden, also wenn der Test für sie nicht anwendbar ist oder keine zusätzlichen Erkenntnisse bringen kann.

Wie läuft die Überprüfung konkret ab?

 

In einer ersten Stufe - Anfang März bis Mitte April - führen eine Erzieherin oder ein Erzieher und eine Lehrerin oder ein Lehrer aus einer nahe gelegenen Grundschule mit den Kindern, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, in kleinen Gruppen den Test "Besuch im Zoo" in der Tageseinrichtung durch. Ziel ist es, die Kinder immer wieder zum Sprechen und zum Nachsprechen anzuregen. Für Kinder, deren Deutschkenntnisse ausreichend sind oder deren Sprachentwicklung aus pädagogischer Sicht offensichtlich altersgemäß ist, wird das Verfahren bereits nach der ersten Stufe beendet. Stellt sich beim Test jedoch heraus - und wird dieses Ergebnis von den Erzieherinnen und Erziehern geteilt - dass ein Kind die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrscht oder ganz offensichtlich Unterstützung in seiner Sprachentwicklung benötigt, wird bereits in dieser Stufe die Notwendigkeit einer zusätzlichen Sprachförderung festgestellt. Die betroffenen Eltern müssen ihr Kind dann nicht erneut mit einem zweiten vertiefenden Einzeltest "Besuch im Pfiffikus-Haus" untersuchen lassen; eine freiwillige Teilnahme - etwa im Zweifelsfall - bleibt immer möglich. Die übrigen Kinder für die durch "Besuch im Zoo" noch keine eindeutigen Aussagen getroffen werden können, werden rund zwei Monate später mit dem 30-minütigen Einzeltest "Besuch im Pfiffikus-Haus" erneut durch speziell geschulte Grundschullehrkräfte untersucht. Gleiches gilt für alle Kinder, die bisher noch keine Kindertageseinrichtung besucht haben. Am Ende teilt die Lehrerin oder der Lehrer den Eltern mit, ob das Kind eine zusätzliche Sprachförderung benötigt.

Was geschieht, wenn Eltern ihr Kind nicht zum Sprachkompetenztest schicken?

 

Die Teilnahme an dem Sprachtest ist verpflichtend, denn nur so kann sichergestellt werden, dass wirklich allen Kindern, die für ihre Sprachentwicklung zusätzliche pädagogische Unterstützung benötigen, auch geholfen werden kann. Verletzungen dieser Pflicht können daher zu einem Bußgeld führen.

Was geschieht, wenn ein Kind Deutsch nicht hinreichend beherrscht oder wenn seine Sprache nicht seinem Alter entsprechend entwickelt ist?

 

Wenn das Kind eine Kindertageseinrichtung besucht, wird es dort von qualifizierten Fachkräften gefördert. Diese zusätzliche Sprachförderung findet in der Einrichtung während des normalen Tagesablaufes statt. Wenn das Kind noch keine Kindertageseinrichtung besucht, aber Unterstützung benötigt, wird den Eltern empfohlen, ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung anzumelden. Melden Eltern ihr Kind trotz des Förderbedarfs nicht in einer Kindertageseinrichtung an, teilt das Schulamt ihnen mit, an welchen vor schulischen Sprachfördermaßnahmen
sie ihr Kind teilnehmen lassen müssen. Diese Maßnahme kann in einer Kindertageseinrichtung oder in einem Familienzentrum durchgeführt werden.

Ist die Sprachförderung kostenlos?

 

Für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, entstehen keine zusätzlichen Kosten. Gleiches gilt für all jene Kinder, die an vorschulischen Sprachfördermaßnahmen teilnehmen.

Müssen Kinder an der Sprachförderung teilnehmen?

 

Ja, denn fehlende Sprachkenntnisse oder eine nicht altersgemäße Sprachentwicklung behindern den späteren Lernerfolg der Kinder. Die Teilnahme an der zusätzlichen Sprachförderung ist in diesen Fällen verpflichtend.

Quelle: Ministerium für Schule und Weiterbildung Nordrhein-Westfalen